GVWG: BÄK kritisiert geplante Ausweitung der Mindestmengenregelung

Die (BÄK) bewertet die geplante Streichung der Regelungen für Qualitätszu- und in dem „zur der “ () positiv. Ihnen habe es „stets an tragfähiger Evidenz gemangelt“, schreibt die BÄK in ihrer zum GVWG-Entwurf.

Kritisch sieht die BÄK dagegen die Ausweitung und Verschärfung der Mindestmengenregelung – insbesondere, weil dies im GVWG unter den Schlagworten „Qualität“ und „Transparenz“ geschehe und die Mindestmengen nicht als ordnungspolitische Setzungen eingeordnet würden. Als sinnvoller erachtet die BÄK Vorgaben zur auf wissenschaftlicher Grundlage, da diese ohne aufwändige Bürokratie umgesetzt und nachgewiesen werden könnten. […]

Quelle: Bundesärztekammer

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