GQH: Hinweise zum Umgang mit COVID-19 beim Modul PNEU

Entsprechend des G-BA Beschlusses vom 27.03. sind die Quartalsfristen für die Datenlieferungen derzeit ausgesetzt. Gleichzeitig bleibt die bestehen.

Sämtliche Fälle mit ambulant erworbener sind mit U07.1! zu dokumentieren und dieser Kode ist auch im Bogen unter „Entlassdiagnosen“ aufzunehmen. Wenn korrekt dokumentiert wird, ist es bei den Auswertungen möglich, diese Fälle gesondert zu berücksichtigen. Nach wie vor sind nosokomiale Pneumonien mit einem U69.0 Kode zu dokumentieren und nicht Bestandteil dieses QS-Verfahrens.

Quelle: Geschäftsstelle Qualitätssicherung

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