Gemeinsame Stellungnahme zur Qualitätssicherung-Vereinbarung zur Interventionellen Radiologie

QS-Vereinbarung zur Interventionellen Radiologie nach § 135 SGB V aus dem Jahr 2010 stellt ein relevantes Hindernis für eine Weiterentwicklung von ambulanten Eingriffen/Interventionen in der Gefäßmedizin dar.

Diese Richtlinie wurde zu einem Zeitpunkt erstellt, als interventionelle Verfahren in der Gefäßmedizin kaum im ambulanten Bereich durchgeführt wurden. Gemäß dieser Richtlinie gibt es keine Möglichkeit für Gefäßchirurgen und Angiologen, im ambulanten (EBM gesteuerten) Bereich, diese Behandlungen anzubieten. Seither haben sich jedoch mehrere entscheidende Änderungen in der Gefäßmedizin und Gesundheitspolitik ergeben, die eine dringende Überarbeitung der QS-Vereinbarung zur Interventionellen Radiologie erfordern. […]

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