G-BA weitet Sicherstellungszuschläge auf Krankenhäuser mit Kinderabteilungen aus
Künftig gehören auch Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin zum Basisangebot, das Krankenhäuser in strukturschwachen Regionen für eine optimale Versorgung vorhalten sollen. Darauf hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute verständigt und den Umfang der sogenannten Sicherstellungszuschläge für Krankenhäuser der Grund- und regelversorgung erweitert. Mit Sicherstellungszuschlägen werden jene Krankenhäuser im ländlichen Raum zusätzlich finanziell durch die krankenkassen unterstützt, die aufgrund einer geringen Auslastung nicht kostendeckend arbeiten, für die regionale Versorgung der Bevölkerung aber notwendig sind. Um die Zuschläge mit den Krankenkassen zu vereinbaren, müssen die Krankenhäuser ein Defizit nachweisen und bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Bisher hatte der G-BA als basisversorgungsrelevante Leistungen eines Krankenhauses im Sinne der Sicherstellungszuschläge bereits die fachabteilung für Innere medizin, eine chirurgische Fachabteilung und/oder eine geburtshilfe oder Gynäkologie als Voraussetzung definiert. Neu hinzu kommt nun die Kinder- und Jugendmedizin. […]