G-BA-Vorsitzender: Presseerklärung der DKG zwar „wortgewaltig“, aber leider in der Sache dünn und irreführend

Zur Presseerklärung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. () vom 21 September 2019 zum Thema in der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung erklärte der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Prof. Josef Hecken, am Montag in Berlin:

„Die Presseerklärung der DKG ist sehr bedauerlich, weil sie den Beschluss des G-BA zur Erstfassung der Richtlinie zur Personalbemessung in der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung vom vergangenen Donnerstag nur rudimentär wiedergibt und damit einen durchweg falschen Eindruck über deren Inhalt erweckt.
Bei der in der Wortwahl völlig überzogenen Darstellung hat die DKG einen ganz wesentlichen Aspekt entweder völlig vergessen oder bewusst ignoriert, der für die öffentliche Beurteilung von entscheidender Bedeutung ist:

Wir haben beschlossen, dass die Unterschreitung der , die wir zur deutlichen Qualitätsverbesserung in der stationären psychiatrischen Versorgung festgelegt haben, zukünftig nur dann sanktioniert werden, wenn sie einrichtungsbezogen in einem Zeitraum von drei Monaten nicht erfüllt werden. Das war auch das Petitum, das im Stellungnahmeverfahren von den Expertinnen und Experten gefordert wurde, um die notwendige Flexibilität im Personaleinsatz zu geben, wenn in einzelnen Behandlungseinheiten besonders intensiv zu betreuende Patienten behandelt werden müssen und in anderen Einheiten eine temporäre Personalreduzierung aufgrund der Schweregrade vertretbar erscheint.  Das ist der entscheidende Punkt, der Flexibilität gibt und Sanktionen eben nicht an starre Stationsstrukturen knüpft. […]

: G-BA

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