G-BA unterstreicht Bedeutung der evidenzbasierten Bewertung von neuen Therapieansätzen für die Patientensicherheit

Patientensicherheit muss in allen Bereichen und von allen Akteuren der medizinischen Versorgung immer im Blick behalten werden. Dem G-BA als Normgeber fällt hier die unverzichtbare Aufgabe zu, neue Therapieansätze vor der Einführung in die auf Basis von evidenzbasierten Kriterien auf ihre Sicherheit und auf ein positives Schaden-Nutzen-Verhältnis hin zu überprüfen. Das muss auf Basis von nachvollziehbaren evidenzbasierten Kriterien passieren und zum Wohl der Patientinnen und frei von interessengeleiteten Entscheidungen sein.

Der G-BA verfolgt bei seiner Arbeit das Ziel, ein bundesweit flächendeckendes, gutes Qualitätsniveau zu etablieren, das allen Patientinnen und Patienten die Sicherheit einer Behandlung auf hohem qualitativem Niveau gewährleistet.

Beispiele für die Arbeit des G-BA im Bereich der Patientensicherheit jenseits der grundsätzlichen Bewertung einer Methode sind die zahlreichen Qualitätssicherungsbeschlüsse. So zielt das QS-Verfahren zur Vermeidung von postoperativen Wundinfektionen, das sektorenübergreifend Wundinfektionen erfasst, darauf ab, das Hygiene- und Infektionsmanagement zu verbessern. Der Einsatz von einrichtungsinternen und -übergreifenden Fehlermeldesystemen wiederum soll dazu beitragen, dass Risiken und Fehlerquellen in der medizinischen und pflegerischen Versorgung erkannt und ausgewertet werden, um unerwünschte Ereignisse schon im Vorfeld zu vermeiden.

Die G-BA-Beschlüsse zu neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie zu innovativen Arzneimitteln enthalten immer Hinweise zu deren qualitätsgesicherter Anwendung. Allerdings steigt die Zahl der Medikamente und neuartigen Therapien, die ohne gesicherte Nachweise in Verkehr gebracht werden. Zur Verbesserung der Patientensicherheit wird der G-BA daher künftig Mindestanforderungen an die der Anwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien festlegen.

Pressemitteilung: G-BA

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