G-BA legt Qualitätsanforderungen für neurovaskuläre Zentren und Lungenzentren fest

legt für neurovaskuläre und Lungenzentren fest

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Qualitätsanforderungen für Schlaganfall- und Lungenzentren festgelegt. Die Vorgaben müssen erfüllen, wenn sie finanzielle Zuschläge zur von Aufgaben der Spitzenmedizin erhalten wollen. Die Zentren müssen daneben auch Aufgaben wahrnehmen, die über den Standort hinausgehen. […]

Quelle: AOK Fachportal für Leistungserbringer

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