G-BA legt Qualitätsanforderungen für neurovaskuläre Zentren und Lungenzentren fest

G-BA legt für neurovaskuläre und Lungenzentren fest

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Qualitätsanforderungen für - und Lungenzentren festgelegt. Die Vorgaben müssen Kliniken erfüllen, wenn sie finanzielle zur von Aufgaben der Spitzenmedizin erhalten wollen. Die Zentren müssen daneben auch Aufgaben wahrnehmen, die über den Standort hinausgehen. […]

Quelle: AOK Fachportal für Leistungserbringer

Das könnte Dich auch interessieren …