G-BA-Entscheidung gefährdet die psychiatrische und psychosomatische Krankenhausversorgung

Die geplante Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Personalbemessung in der und Psychosomatik verschlechtert die Situation für und Mitarbeiter massiv. Die fordert das Bundesgesundheitsministerium auf, die Richtlinie zu beanstanden. Notwendig ist eine , die eine ganzheitliche Patientenbehandlung ermöglicht.

Berlin – Am vergangenen Donnerstag hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) über eine neue Richtlinie zur Personalbemessung in der Psychiatrie und Psychosomatik entschieden, die zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten und die knapp 30 Jahre alte Psychiatrie-Personalverordnung () ablösen soll. Es ist hinlänglich bekannt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kliniken für Psychiatrie, Psychosomatische Medizin und seit Jahren am Limit arbeiten. Die Hoffnung von Beschäftigten und Patienten, dass die neue Richtlinie hier zu einer Verbesserung führen könnte, hat sich aber mit dem aktuellen Beschluss des G-BA zerschlagen. Das Bundesgesundheitsministerium steht in der Verantwortung, die Richtlinie in der jetzigen Form zu stoppen und das gesamte Verfahren neu auszurichten. Zudem muss es geeignete Sofortmaßnahmen ergreifen, um die übergangsweisen an die ethisch und medizinisch gebotenen Standards anzupassen. […]

Pressemitteilung: Bundesärztekammer

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