G-BA beschließt Mindestanforderungen für hebammengeleitete Kreißsäle
Neue Richtlinie definiert bundesweite Standards für Strukturen, Prozesse und Patientenauswahl in Kliniken
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 19. März 2026 erstmals verbindliche Mindestanforderungen für hebammengeleitete Geburtsbetreuung in Krankenhäusern beschlossen. Mit der neuen Richtlinie zur Qualitätssicherung hebammengeleiteter Kreißsäle (QHKS-RL) werden bundesweit einheitliche Vorgaben für Strukturen, Prozesse und medizinische Voraussetzungen definiert. Ziel ist es, die Qualität und Patientensicherheit in diesem Versorgungsangebot zu standardisieren.
Wie der G-BA mitteilt, richtet sich das Angebot ausschließlich an Frauen mit unkomplizierter Schwangerschaft und zu erwartendem physiologischen Geburtsverlauf. Ein zentrales Element ist die durchgehende Eins-zu-Eins-Betreuung durch eine Hebamme ab Beginn der aktiven Eröffnungsphase. Gleichzeitig müssen Krankenhäuser sicherstellen, dass bei Bedarf jederzeit eine ärztliche Konsultation möglich ist oder ein nahtloser Übergang in eine ärztlich geleitete Geburt erfolgen kann.
Mit der Richtlinie werden erstmals konkrete organisatorische und personelle Anforderungen an Krankenhäuser formuliert, die ein solches Versorgungsmodell anbieten. Dazu zählen unter anderem klare Kriterien zur Patientenselektion, definierte Abläufe für den Wechsel zwischen hebammengeleiteter und ärztlicher Betreuung sowie Vorgaben zur Qualitätssicherung. Auch die Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Mindestanforderungen sind Bestandteil der Regelung.
Für das Krankenhausmanagement bedeutet die neue Richtlinie einen zusätzlichen strukturellen und organisatorischen Anpassungsbedarf. Kliniken müssen prüfen, ob ihre geburtshilflichen Abteilungen die geforderten personellen Ressourcen und Prozessstandards erfüllen. Insbesondere die Sicherstellung einer kontinuierlichen Eins-zu-Eins-Betreuung durch Hebammen stellt vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels eine Herausforderung dar. Gleichzeitig eröffnet die Regelung die Möglichkeit, differenzierte Versorgungsangebote im Bereich der Geburtshilfe auszubauen und gezielt auf Patientinnenbedürfnisse einzugehen.
Die Richtlinie basiert auf einem gesetzlichen Auftrag aus dem Jahr 2024 (§ 136a Absatz 7 SGB V) und wurde unter Einbeziehung von Hebammenverbänden entwickelt. Laut G-BA sollen werdende Eltern künftig auf verlässliche und einheitliche Qualitätsstandards vertrauen können. Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA, betonte, dass „bundesweit einheitliche Standards“ geschaffen würden, die sowohl die Sicherheit als auch die Transparenz der Versorgung stärken.
Vor Inkrafttreten wird die Richtlinie dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt. Nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt sie verbindlich in Kraft. Eine Evaluation der Regelungen ist bereits vorgesehen, um die Zielerreichung zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.
Für die Krankenhauslandschaft stellt die Entscheidung einen weiteren Baustein im Kontext der Qualitätssicherung und Differenzierung geburtshilflicher Versorgungsangebote dar.






