G-BA beschließt Erstfassung der Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik

Demnach gelten künftig für die psychiatrische, kinder- und jugendpsychiatrische und psychosomatische Versorgung verbindliche personelle Mindestvorgaben. Den Besonderheiten psychosomatischer Behandlungen wird dabei stärker Rechnung getragen als bisher. Außerdem wird die Bedeutung von Genesungsbegleitern für eine leitliniengerechte hervorgehoben. Die psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen haben einen Nachweis über die Einhaltung der Mindestvorgaben zu führen und können beispielsweise bei ungewöhnlich hohen oder Personalausfällen von ihnen abweichen. Übergangsregelungen sehen vor, dass die Nichteinhaltung der Vorgaben für die Krankenhäuser im ersten Jahr sanktionslos bleibt und anschließend Vergütungsausschlüsse nach sich ziehen kann. […]

: G-BA

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