G-BA beauftragt Evaluation der Mindestmengenregelung für Stammzelltransplantationen bei Erwachsenen

IQTIG soll Wirkung der Mindestmengenregelung für allogene und autologe Stammzelltransplantationen prüfen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) mit der Evaluation der Mindestmengenregelungen (Mm-R) für allogene und autologe Stammzelltransplantationen bei Erwachsenen beauftragt. Die Maßnahme betrifft Nr. 5 der Anlage der Mm-R, gültig seit dem 1. Januar 2023. Der Abschlussbericht ist dem G-BA bis zum 1. Oktober 2030 vorzulegen.

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