G-BA: Änderungen an der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL)

Leistungsbereich der psychiatrischen häuslichen betroffen

Die Änderungen des Leistungsbereiches der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege beinhalten u. a. folgende Aspekte:

  • Überarbeitung des Diagnosespektrums
  • Verordnungsvoraussetzungen
  • Verordnungsdauer
  • , dass auch psychiatrische Institutsambulanzen nach § 118 SGB V Leistungen der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege verordnen dürfen

Vor dem Hintergrund, dass diese Leistung auch im Rahmen des Entlassmanagements sowie durch Psychiatrische Institutsambulanzen verordnet werden kann, sind die beschlossenen Änderungen auch für Krankenhäuser von Relevanz.

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft

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