Freigabe der Daten gem. § 15e Abs. 8 Transplantationsgesetz (TPG) zur Übermittlung an das Transplantationsregister

Beschluss vom 19.09.2019

Die Übermittlung der Daten erfolgt durch das Institut für und Transparenz im () gemäß Beauftragung vom 20. Dezember . Die Übermittlung der Daten erfolgt zum 30. September 2019. Bezüglich des Ablaufs und der Fristen für die hat das IQTIG neben den Vorgaben des TPG die „Verfahrensordnung für die Datenübermittlung gemäß §§ 15a bis 15h TPG an und durch das Transplantationsregister“ (VerfO-DÜ-TxReg) zu beachten.

Quelle: G-BA (PDF, 29KB)

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