Fokale vaskuläre photodynamische Therapie mit Padeliporfin zur Behandlung des lokalisierten Prostatakarzinoms unterliegt nicht dem Verfahren nach § 137h SGB V

zur Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse
Der Gemeinsame Bundesausschuss () hat im Rahmen des nach § 137h Absatz 6 SGB V vorgesehenen Verfahrens der von Krankenhäusern und Medizinprodukteherstellern entschieden, dass die Methode „Fokale vaskuläre photodynamische Therapie mit Padeliporfin zur Behandlung des lokalisierten Prostatakarzinoms“ nicht die Voraussetzungen einer Bewertung nach § 137h Absatz 1 Satz 4 SGB V erfüllt. […]

Quelle: DKG

 

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