Festlegung der Kriterien und der Prüfmethodik zur Bestimmung der Relevanz von Dokumentationsfehlern nach § 9 Abs. 3 Satz 1 Nummer 1 QSKH-RL

Beschluss vom 4. Dezember .

Der Unterausschuss hat für den Gemeinsamen Bundesausschuss () gemäß § 9 Absatz 3 Satz 2 der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern () in seiner Sitzung am 4. Dezember 2019 die Festlegung der Kriterien und der Prüfmethodik zur Bestimmung der Relevanz von Dokumentationsfehlern nach § 9 Abs. 3 Satz 1 Nummer 1 -RL (Kapitel 2 der Anlage) beschlossen.

Quelle: G-BA (PDF, 1.09MB)

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