Falldefinitionen des Robert Koch-Instituts zur Übermittlung von Erkrankungs- oder Todesfällen und Nachweisen von Krankheitserregern

Ausgabe gemäß § 11 Abs. 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG)

Gemäß § 11 Abs. 2 IfSG hat das die Aufgabe, Falldefinitionen zu erstellen, die die Kriterien für die Übermittlung von Meldedaten vom an die zuständige Landesbehörde und von dort an das RKI festlegen.

: RKI (PDF, 987KB)

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