EU-Verordnung erteilt neue Standards für Medizinproduktelagerung ab 2020

Mit der von 2017 wird die Kennzeichnung zur eindeutigen Identifikation aller Medizinprodukte demnächst Pflicht. Im Zuge eines einjährigen Pilotprojekts hat die bereits jetzt die Lagerung von Platten, Schrauben und Marknägeln umgestellt. Für den Fall eines Rückrufs muss jedes Produkt nachvollziehbar mittels eines Barcodes versehen werden. Die klare Rückverfolgbarkeit soll vor allem eine höhere Patientensicherheit gewährleisten. In der aktuellen Ausgabe der Mitgliederzeitschrift „ und – Mitteilungen und Nachrichten“ ist jetzt ein Artikel hierzu erschienen. […]

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V.

 

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