Entwurf: Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung

Mehr Qualität und Transparenz, bessere Leistungen und stärkere Vernetzung in der Versorgung. Für die soll eine umfassende Qualitätsoffensive gestartet werden und die Versicherten sollen von verbesserten Leistungen profitieren. Das sind die zentralen Ziele des Entwurfs eines Gesetzes zur der Gesundheitsversorgung.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

  • die Vorgaben für die Festlegung von Mindestmengen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sowie zur Prognosedarlegung werden geschärft
  • Patientenbefragungen werden weiterentwickelt: verstärkte Entwicklung digitaler , Berücksichtigung nationaler und internationaler Befragungsinstrumente sowie Beauftragung des G-BA zur Entwicklung barrierefreier Patientenbefragungen
  • ersetzen die bisherigen Qualitätszu- und -Abschläge
  • Refinanzierungsmöglichkeit der Krankenhäuser zur wird verbessert: Klinische Sektionen zur Qualitätssicherung können künftig verlässlich und planbar über den Zuschlag für klinische Sektionen in angemessener Höhe refinanziert werden.
  • Einrichtungsbezogene Vergleiche im ambulanten und ären Versorgungsbereich sowie von Rehabilitationseinrichtungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden künftig veröffentlicht.

: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (PDF, 930KB)

Quelle: Bundesgesundheitsministerium

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