Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG)
Mit dem gesetzentwurf wird u. a. die Festlegung weiterer Mindestmengen in der krankenhausversorgung und ihre Durchsetzung gefördert. Außerdem wird die Aufgabe der Krankenkassen, zur Qualitätsentwicklung Qualitätsverträge mit Krankenhäusern zu erproben, verbindlicher gestaltet. Der Anwendungsbereich für die Qualitätsverträge soll durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erweitert werden. Daneben werden die Vorgaben für die Evaluierung der Qualitätsverträge präzisiert. […]
Zudem werden die nach § 137j des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) für jeden Standort eines Krankenhauses ermittelten pflegepersonalquotienten, die das Verhältnis von eingesetztem Pflegepersonal zum pflegeaufwand aufzeigen, künftig veröffentlicht. Damit wird transparent, ob ein Krankenhaus gemessen an seinem jeweiligen Pflegeaufwand viel oder wenig Personal einsetzt.Die Refinanzierungsmöglichkeit für klinische Sektionen zur Qualitätssicherung wird verbessert. Klinische Sektionen zur Qualitätssicherung werden künftig verlässlich und planbar über den zuschlag für klinische Sektionen in angemessener Höhe refinanziert. […]
Quelle: Bundesrat (PDF, 2.59MB) (Stand 19.02.2021)