Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG)

Gegenäußerung der zu der Stellungnahme des Bundesrates

Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag ab, auf ein qualifiziertes und standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren im Rahmen der ambulanten in Krankenhäusern zu ver-zichten. Einheitliche Vorgaben zur Durchführung einer qualifizierten und standardisierten Erst-einschätzung sind ein erster wichtiger Schritt in Richtung einer umfassenderen . […]

Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag ab, von der Streichung der Möglichkeit des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Ausnahmetatbestände festzulegen, abzusehen, um unbillige Härten insbesondere bei nachgewiesener, hoher unterhalb der festgelegten Mindestmenge zu vermeiden.Eine (hohe) Qualität von Leistungen bei Leistungserbringung unterhalb der festgelegten Mindestmengenhöhe kann bereits methodisch nicht festgestellt werden. Eingriffe unterhalb der festgelegten Mindestmenge können – wegen der sehr niedrigen Fallzahlen – statistisch lediglich als „zufällig gut“ bezeichnet werden.  […] Die Streichung der Ausnahmeregelung verletzt nach Auffassung der Bundesregierung nicht die Planungskompetenz der Länder. […]

Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag ab, von der Veröffentlichung der ermittelten Pflegepersonalquotienten abzusehen. Durch die Veröffentlichung der standortbezogenen Pflegepersonalquotienten wird für alle Bürgerinnen und Bürger deutlich, ob ein im Verhältnis zu dem in seinem Haus anfallenden viel oder wenig einsetzt. Die Qualität der Krankenhausversorgung hängt unter anderem maßgeblich von der Qualität der pflegerischen Versorgung ab.[…]

Quelle: Bundestag (PDF, 528KB)

 

 

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