Entwicklung des klinischen Risikomanagements in deutschen Krankenhäusern

Das klinische (kRM) unterstützt Mitarbeitende im Gesundheitswesen dabei, Risiken bei der Patient:innenversorgung zu erkennen, zu reduzieren und zu bewältigen. Es ist für alle ambulanten und ären Einrichtungen des deutschen Gesundheitswesens verpflichtend. Die Inhalte des kRM sind im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V), der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (), dem Patientenrechtegesetz und in Normen geregelt. Darüber hinaus gibt es die Empfehlungen des Aktionsbündnisses Patientensicherheit (APS). Der G‑BA weist explizit auf Mindeststandards hin. Diese gelten für das Risikomanagement, das , die Fehlermeldesysteme, das sowie die Nutzung von Checklisten bei operativen Eingriffen. […]

Quelle: Springer

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