Entscheidungen an Indikation, Patientenwillen und Erfolgsaussicht ausrichten

Vergabe medizinischer Ressourcen im Falle eines Kapazitätenmangels

„Das in ist zum jetzigen Zeitpunkt weit von einer Überlastung durch die Corona-Pandemie entfernt. Dennoch müssen wir personell und strukturell auf eine mögliche zweite Welle vorbereitet sein. Dazu gehört auch, Ärztinnen und Ärzten wichtige rechtliche und ethische Orientierungshilfen zu geben, wenn sie im Fall knapper Behandlungskapazitäten schwierige Entscheidungen über die Vergabe medizinischer Ressourcen treffen müssen.“ Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt anlässlich der Vorstellung einer Orientierungshilfe für Ärztinnen und zur Allokation medizinischer Leistungen im Falle eines Kapazitätenmangels.

Nach Überzeugung der Bundesärztekammer (BÄK) handeln Ärztinnen und Ärzte rechtmäßig, wenn sie in einer Situation existentieller Knappheit unter sorgfältiger Berücksichtigung der ärztlichen Berufsordnung und des aktuellen Standes der medizinischen Erkenntnisse einzelfallbezogene Entscheidungen über die Vergabe intensivmedizinischer Ressourcen treffen müssen. […]

Download: Orientierungshilfe der Bundesärztekammer zur Allokation medizinischer Ressourcen am Beispiel der SARS-CoV-2-Pandemie im Falle eines Kapazitätsmangels (PDF, 295KB)

: Bundesärztekammer

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