Sonderregeln für das Entlassmanagement

Weiterhin Erleichterungen für Entlassverordnungen

Die grundlegenden Erleichterungen für Entlassverordnungen während der werden zur Aufhebung der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ weiter gelten. Doch auf BtM- und T-Rezepten für das darf ab dem 1. Juli keine Pseudoarztnummer mehr benutzt werden. […]

Quelle: Deutsche Apothker Zeitung

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