G-BA verlängert Corona-Sonderregelungen zum Entlassmanagement

In einer Presseerklärung vom 11.06.2021 gibt der Gemeinsame Bundesausschuss () bekannt, dass ärztinnen und -ärzte weiterhin im Rahmen des Entlassmanagements eine für zu 14 Kalendertage statt bis zu 7 Tage nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus bescheinigen können.

Quelle: BDC

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