Einsatz von resorbierbaren, durch Ultraschall aktivierbaren Implantaten zur Osteosynthese bei Hallux valgus Osteotomie

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Zu der o. g. Methode ist beim G-BA eine gemäß § 137h Absatz 6 SGB V angefordert worden.

Gemäß 2. Kapitel § 38 seiner Verfahrensordnung kann der G-BA im Rahmen der Beratung auf der Basis von eingereichten aussagekräftigen Unterlagen prüfen, ob eine Methode dem nach unterfällt. Diese Frage entscheidet der G-BA einheitlich durch Beschluss. Vor Beschlussfassung ist ein Stellungnahmeverfahren durchzuführen. […]

Quelle: G-BA


Siehe auch:

Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse gemäß § 137h SGB V

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