Einleitung eines Beratungsverfahrens: Festlegung einer Mindestmenge für die Durchführung von kathetergestützten Aortenklappenimplantationen (TAVI)

Beschluss vom 18. Juni

Der Unterausschuss wird gemäß 1. Kapitel § 5 Absatz 1 der Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses mit der Einleitung des Verfahrens zur Festlegung einer Mindestmenge für die Durchführung von kathetergestützten Aortenklappenimplantationen (Transcatheter aortic-valve implantation – ) gemäß 8. Kapitel 2. Abschnitt der Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses beauftragt.

Quelle: G-BA (PDF, 20KB)

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