DVG: Risiken bei Patientensicherheit und Kosten

Der -Bundesverband begrüßt die Regelungen des Digitale-Versorgung-Gesetzes () im Wesentlichen, hält allerdings einige Punkte für wenig durchdacht . So ist etwa eine Nutzenbewertung, wie sie bei neuen Arzneimitteln erfolgt, für digitale Gesundheitsanwendungen bisher nicht vorgesehen. Aus Sicht des AOK-Bundesverbandes besteht die große Gefahr einer flächendeckenden Einführung wirkungsfreier beziehungsweise nutzloser Anwendungen auf der Grundlage inakzeptabler Finanzierungsregelungen aus Beitragsmitteln.

Quelle: AOK-Bundesverband

Das könnte Dich auch interessieren …