DMP-Anforderungen-Richtlinie: Ausnahmeregelungen für Schulungen und Dokumentationen aufgrund der COVID-19-Pandemie

Der Beschluss vom 27. März 2020 wurde vom nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Für Patientinnen und mit chronischen Erkrankungen hat die Vermeidung einer Ansteckung mit höchste Priorität. Es ist nicht zu verantworten, dass die in eingeschriebenen chronisch kranken Patientinnen und Patienten einer Verpflichtung zur Teilnahme an Schulungen und regelmäßigen persönlichen Untersuchungen unterliegen. Dies gilt insbesondere aufgrund der Rechtsfolge des § 28d Absatz 2 Nummer 2 RSAV, wonach verpasste Schulungen und nicht erfolgte Untersuchungs-Dokumentationen die DMP-Teilnahme beenden können. […]

Quelle: G-BA (PDF, 900KB)

 

Das könnte Dich auch interessieren …