DKG sieht hohe Behandlungsqualität und kritisiert 16,7-Milliarden-Hochrechnung des Medizinischen Dienstes
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) widerspricht der Bewertung des Medizinischen Dienstes zu den wirtschaftlichen Folgen vermeidbarer Schadensereignisse
Nach Veröffentlichung der Behandlungsfehlerstatistik 2025 verweist die DKG auf rückläufige Verdachts- und bestätigte Fehlerfälle und spricht von einer weiterhin hohen Behandlungsqualität in deutschen Kliniken. Die vom Medizinischen Dienst errechneten möglichen Folgekosten von rund 16,7 Milliarden Euro hält sie dagegen für methodisch nicht belastbar.
Der Medizinische Dienst hatte für 2025 bundesweit 11.735 Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern ausgewiesen. Damit sank die Zahl gegenüber dem Vorjahr nach Angaben der DKG um 569 Fälle. In 3.098 Fällen stellten die Gutachter einen Behandlungsfehler mit Schaden fest, in 2.700 Fällen war dieser auch ursächlich für den festgestellten Schaden.
Für den stationären Bereich verweist die Krankenhausgesellschaft auf rund 1.900 bestätigte Behandlungsfehler und damit ebenfalls auf einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr.
DKG-Vorstandsvorsitzender Dr. Gerald Gaß wertet die Entwicklung als Hinweis darauf, dass Krankenhäuser und ambulante Leistungserbringer ihre Behandlungsqualität weiter verbessert hätten. Zugleich betont er, dass jeder vermeidbare Behandlungsfehler weiterhin einer zu viel sei und eine transparente Fehlerkultur für die Patientensicherheit notwendig bleibe.
DKG stellt Fehlerzahlen den Krankenhausfällen gegenüber
Die DKG setzt die rund 1.900 bestätigten Behandlungsfehler im stationären Bereich in Relation zu schätzungsweise 18 Millionen Krankenhausbehandlungen jährlich. Daraus leitet sie eine bestätigte Fehlerquote im niedrigen Promillebereich ab.
Diese Gegenüberstellung ist allerdings nur eingeschränkt als tatsächliche Fehlerquote interpretierbar. Der Medizinische Dienst weist selbst darauf hin, dass seine Begutachtungsstatistik lediglich einen kleinen Ausschnitt des tatsächlichen Fehlergeschehens erfasst und von einer hohen Dunkelziffer auszugehen ist.
Damit unterscheiden sich die Interpretationen der beiden Organisationen erheblich: Während der Medizinische Dienst auf die begrenzte Aussagekraft der Begutachtungszahlen verweist und einen größeren Handlungsbedarf bei der Patientensicherheit sieht, stellt die DKG den Rückgang der untersuchten und bestätigten Fälle in den Mittelpunkt.
Streit um mögliche Kosten vermeidbarer Schäden
Besonders deutlich kritisiert die DKG die vom Medizinischen Dienst genannte wirtschaftliche Größenordnung von rund 16,7 Milliarden Euro. Der Medizinische Dienst hatte dafür eine OECD-Schätzung herangezogen, wonach in hochentwickelten Ländern rund 15 Prozent der stationären Versorgungskosten für die Folgen von Schadensereignissen aufgewendet werden können, und diesen Wert auf die deutschen GKV-Krankenhausausgaben 2025 übertragen.
Die DKG bezeichnet diese Übertragung als unseriös. Sie verweist darauf, dass die zugrunde gelegte OECD-Untersuchung aus dem Jahr 2017 Deutschland nicht unmittelbar untersucht habe und nationale Studien mit unterschiedlichen Gesundheitssystemen, Bevölkerungsstrukturen und Rahmenbedingungen zusammenführe.
Zudem kritisiert die Krankenhausgesellschaft, dass sich der Wert von 15 Prozent nicht ausschließlich auf vermeidbare Ereignisse beziehe. Für vermeidbare Schäden nennt die zugrunde liegende Untersuchung nach Darstellung der DKG eine niedrigere Größenordnung.
Ungeachtet dieser Auseinandersetzung bekennt sich die DKG zu transparenten Fehlermeldesystemen und einer weiteren Reduzierung vermeidbarer Behandlungsfehler. Eine vollständig fehlerfreie medizinische Versorgung hält sie angesichts der Komplexität der Versorgung jedoch für nicht realistisch.




