Die stationäre Aufnahme von an Covid-19-erkrankten Patienten soll sich an Schweregradkriterien orientieren

Aktuelle -Orientierungshilfe für Ärztinnen und Ärzte „COVID-19: Verdachtsabklärung und Maßnahmen“, dass Patienten mit laborbestätigter SARS-CoV-2-Infektion är behandelt werden müssen.

Die DGKH sieht diese Empfehlung mit Sorge, da sie der nachdrücklichen Auffassung ist, dass nur Patienten mit klinisch schwerer Verlaufsform in aufgenommen werden sollten, um das stationäre Versorgungssystem nicht zu überfordern und das Risiko einer nosokomialen Übertragung auf weitere Patienten in stationärer Behandlung und auf das medizinische so gering wie möglich zu halten.

Patienten mit milden Verlaufsformen – trotz Labornachweis – sollten möglichst unter hausärztlicher Überwachung zu Hause versorgt werden.

Die DGKH schlägt daher vor, dass als Kriterium für die zur stationären Aufnahme nicht der SARS-CoV-2-Labornachweis sondern einzig der klinische Schweregrad der Infektion entscheidend sein sollte […]

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene

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