„Die Notfallbehandlung ist nach der Rechtsprechung des BSG auf die Akutversorgung im engeren Sinne begrenzt“

Die Diskussion um eine umfassende Reform im Bereich der ist im vollen Gange. Einen zentrale Rolle soll dabei die Einführung eines Ersteinschätzungsverfahrens zur spielen. Das Deutsche Ärzteblatt sprach unter anderem hierzu mit Ulrich Wenner, Vorsitzender Richter am , a.D.

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