Die Krankenhäuser der Region stehen wegen der angespannten Corona-Lage kurz vor ihrer Überlastung
Die Regierung von Oberfranken untersagt alle aufschiebbaren Behandlungen.
Quelle: Neue Presse Coburg
Bewältigung erheblicher Patientenzahlen in Krankenhäusern – Kapazitäten für Notfall- und COVID-patienten – Untersagung aufschiebbarer stationärer Behandlungen in oberfränkischen covid-19-Schwerpunktkrankenhäusern
Die Regierung von Oberfranken hat die COVID-19-Schwerpunktkrankenhäuser aller oberfränkischen Rettungszweckverbände verpflichtet, ab 1. April 2022 sämtliche unter medizinischen Aspekten aufschiebbaren stationären Behandlungen zu unterlassen und die stationären Kapazitäten für die Behandlung von COVID-19-Patienten, Notfallpatienten sowie solchen Patienten, deren elektive Behandlung aus medizinischen Gründen nicht verschoben werden kann, zu reservieren. Die Anordnung gilt zunächst bis 30. April 2022 und wird Mitte des Monats überprüft. […]
Quelle: Regierung von Oberfranken