Die Krankenhäuser der Region stehen wegen der angespannten Corona-Lage kurz vor ihrer Überlastung

Die Regierung von Oberfranken untersagt alle aufschiebbaren Behandlungen.

Quelle: Neue Presse Coburg

Bewältigung erheblicher Patientenzahlen in Krankenhäusern – Kapazitäten für Notfall- und COVID- – Untersagung aufschiebbarer ärer Behandlungen in oberfränkischen -Schwerpunktkrankenhäusern

Die Regierung von Oberfranken hat die COVID-19-Schwerpunktkrankenhäuser aller oberfränkischen Rettungszweckverbände verpflichtet, ab 1. April 2022 sämtliche unter medizinischen Aspekten aufschiebbaren stationären Behandlungen zu unterlassen und die stationären Kapazitäten für die Behandlung von COVID-19-Patienten, Notfallpatienten sowie solchen Patienten, deren elektive Behandlung aus medizinischen Gründen nicht verschoben werden kann, zu reservieren. Die Anordnung gilt zunächst 30. April 2022 und wird Mitte des Monats überprüft. […]

Quelle: Regierung von Oberfranken

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