Die Kassenärztlichen Vereinigungen degenerieren zur Sicherstellungsbehörde

Der Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) zum eingebrachten Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (-VSTG)

Der Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) sieht in dem vom Bundesgesundheitsminister Spahn eingebrachten Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (GKV-VSTG) eine weitere Entmachtung der . Auch der neue Gesundheitsminister setzt damit die Tradition der so genannten Selbstverwaltungsstärkungsgesetze aus der letzten Legislaturperiode fort und greift weiter in die Gestaltungskompetenz insbesondere der Kassenärztlichen Vereinigungen ein.

„Hat sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bisher bei den Gesundheitsreformgesetzen stets auf eine Korrektur der gesetzlichen Aufgaben beschränkt, so wird diesmal erneut in die direkte Regelungskompetenz eingegriffen“, kritisiert Dr. Spies, Präsident des BDI. Dies beginnt mit der Neudefinition des Sprechstundenumfangs von 25 Stunden, geht über die Vorgaben von offenen Sprechstundenzeiten und greift detailliert in die Umsetzung von Terminservicestellen ein. „Damit wird eine mehr und mehr zu einer reinen Sicherstellungsbehörde der ambulanten Versorgung“, urteilt Dr. Spies. […]

: Berufsverband der Deutschen Internisten e.V. (PDF, 251KB)

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