Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik fordert Nachbesserungen bei der Mindestmengenregelung

Seit dem Jahr 2006 schreibt der Gesetzgeber für den Totalersatz des Kniegelenks eine Mindestmenge von 50 Eingriffen pro und Jahr vor. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) plant eine Überarbeitung der Mindestmengenregelung. In diesem Zusammenhang fordert die AE – Deutsche Gesellschaft für e. V. eine Erweiterung dieser Vorgaben auf das gesamte Spektrum der Knieendoprothetik: Über den Standardeingriff hinaus sollten die bislang nicht in dem Katalog enthaltenen anspruchsvollen und mit vielen Komplikationsrisiken behafteten Wechseleingriffe aufgenommen werden […]

: Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik (PDF,  178KB)

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