Der Potentialmaßstab von § 137c Abs. 3 SGB V geht als lex specialis dem allgemeinen Qualitätsgebot vor (hier: stationäre Liposuktion)

B 1 KR 20/21 R | Bundessozialgericht, vom 26.04.2022 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Dabei gilt folgender Potentialmaßstab:

  1. muss es sich um eine schwerwiegende, die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigende Erkrankung handeln,
  2. darf keine andere Standardbehandlung verfügbar sein und
  3. muss die Leistung das Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative bieten.

im vorliegenden Fall ging es darum, ob eine Patientin Anspruch hat, die für äre Liposuktionen zur Behandlung des Lipödems Stadium III erstattet zu bekommen. Das hat hierzu die Voraussetzungen für einen im Einzelnen dargelegt. […]

 

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