Delegation an das IQTIG: Beauftragung des MDK gem. § 9 Abs. 5 QSKH-RL

Beschluss vom 07.08.

Das IQTIG wird beauftragt, dem Unterausschuss in der Funktion als Lenkungsgremium gemäß § 14 die und die datenschutzrechtlichen Gründe für die -Beauftragung in Form einer Liste bis spätestens Ende 2019 vorzulegen.

Quelle: G-BA (PDF, 30KB)

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