DBfK fordert praktikable Lösungen gegen Defizite beim Entlassmanagement von Schmerz-Patienten

„Seit 1. Oktober 2017 sind verpflichtet, ein Entlass-Management durchzuführen, das für nachhaltige Verbesserung sorgen soll. Dies gelingt allerdings nicht immer. Gerade , die sehr starke Schmerzmittel benötigen, sind häufig im Übergang besonders schlecht versorgt, weil solche Analgetika unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen und stark reguliert sind. Uns liegen viele Berichte vor, nach denen in solchen Fällen der Einfachheit halber kurzfristig die Therapie umgestellt, deren Wirkung aber nicht abgewartet wird. Für Schmerz-Patienten ist das eine abrupte Unterbrechung der bis dahin gut eingestellten , manchmal wird sogar die schnelle Wiedereinweisung in die Klinik erforderlich. […]

: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe, DBfK e.V.

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