Weitergabe von Daten und Datenübertragung — nur mit Einwilligung?

Durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist in der Ärzteschaft Verunsicherung darüber entstanden, unter welchen Voraussetzungen an Dritte weitergegeben werden dürfen. Es besteht oftmals die Sorge, für jede Weitergabe von Patientendaten eine schriftliche Einwilligung des zu benötigen und dadurch im Papierwust zu ersticken. […]

Quelle: Springer Medizin

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