Patientenunterlagen bei Klinik-Schließung

Sicherung von Patientenunterlagen nach KHGG

Das Land -Westfalen hat mit der Zielsetzung, den Datenschutz bei Patientenakten besser zu gewährleisten, eine Regelung zur Sicherung von Patientenunterlagen in § 34c in das Krankenhausgestaltungsgesetz NRW (KHGG NRW) eingefügt. Die Notwendigkeit für eine solche Regelung sah die insbesondere durch einen Vorfall aus Mai 2020, der für Schlagzeilen gesorgt hatte. Eine Person war in ein bereits seit 2010 geschlossenes Krankenhausgebäude in Büren bei eingedrungen und hatte die im Keller des – im Übrigen leerstehenden – Gebäudes gelagerten Patientenakten gefilmt und das Video anschließend im Internet veröffentlicht. Die Stadt Büren musste zur Sicherung der Patientenakten einspringen, da der Eigentümer der ehemaligen Krankenhausimmobilie auch nach einem Gerichtsverfahren nicht zur sofortigen Sicherung der Akten verpflichtet werden konnte. […]

Quelle: Curacon

Siehe auch:

Patientenakten in verlassenem St. Nikolaus-Hospital Büren

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