Patientenunterlagen bei Klinik-Schließung
Sicherung von Patientenunterlagen nach KHGG nrw
Das Land nordrhein-Westfalen hat mit der Zielsetzung, den Datenschutz bei Patientenakten besser zu gewährleisten, eine Regelung zur Sicherung von Patientenunterlagen in § 34c in das Krankenhausgestaltungsgesetz NRW (KHGG NRW) eingefügt. Die Notwendigkeit für eine solche Regelung sah die landesregierung insbesondere durch einen Vorfall aus Mai 2020, der für Schlagzeilen gesorgt hatte. Eine Person war in ein bereits seit 2010 geschlossenes Krankenhausgebäude in Büren bei paderborn eingedrungen und hatte die im Keller des – im Übrigen leerstehenden – Gebäudes gelagerten Patientenakten gefilmt und das Video anschließend im Internet veröffentlicht. Die Stadt Büren musste zur Sicherung der Patientenakten einspringen, da der Eigentümer der ehemaligen Krankenhausimmobilie auch nach einem Gerichtsverfahren nicht zur sofortigen Sicherung der Akten verpflichtet werden konnte. […]
Quelle: Curacon
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