Doppelte Untersuchungen: Datenschutz verhindert Austausch zwischen Kliniken
Aus Sicht des Datenschutzes seien die jeweiligen Konzernunternehmen im Verhältnis zueinander grundsätzlich als sogenannte Dritte anzusehen – es gelten also die gleichen Vorgaben wie beim datenaustausch mit externen Krankenhäusern oder Arztpraxen.
Der behandelnde arzt hat nicht die Möglichkeit, sich die Ergebnisse am Computer aufzurufen. „Wir können die Verwunderung nachvollziehen, aber leider ist der Austausch von personenbezogenen Daten zwischen den einzelnen Gesellschaften der Gesundheit Nordhessen aus Gründen des Datenschutzes nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig […]
Quelle: HNA