Datenschutzkonformes Outsourcing im Gesundheitswesen

ist eine sinnvolle Möglichkeit für , Arbeiten, die nicht zu ihren Kernkompetenzen der Untersuchung, Behandlung und von gehören, an externe Dienstleister zu delegieren. Ein solches Outsourcing geht jedoch häufig mit der Weitergabe von einher. Dabei gilt es die Vorgaben des Datenschutzes zu beachten. Außerdem müssen strafrechtlich relevante Verletzungen der ärztlichen Schweigepflicht verhindert werden. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Vorgaben zusammen, deren Beachtung einen reibungslosen Ablauf von Outsourcing gewährleisten.

Quelle: SCHÜRMANN ROSENTHAL DREYER Rechtsanwälte

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