Bundesrat für mehr Patientendatenschutz
Der bundesrat spricht sich für Änderungen am patientendaten-Schutzgesetz (19/18793) der Bundesregierung aus.
Die Länderkammer sorgt sich in ihrer stellungnahme zu dem Entwurf um die Gewährleistung des Datenschutzes, wie aus der Unterrichtung (19/19365) der Bundesregierung hervorgeht.
So kritisiert der Bundesrat unter anderem, dass für die Versicherten nicht erkennbar sei, wer bei einem datenleck oder unbefugter Datenlöschung die Verantwortung trage. Es sei sinnvoll, einen Gesamtverantwortlichen zu bestimmen. […]
Quelle: Bundestag