Bundesrat für mehr Patientendatenschutz

Der spricht sich für Änderungen am -Schutzgesetz (19/18793) der Bundesregierung aus.

Die Länderkammer sorgt sich in ihrer zu dem Entwurf um die Gewährleistung des Datenschutzes, wie aus der Unterrichtung (19/19365) der Bundesregierung hervorgeht.

So kritisiert der Bundesrat unter anderem, dass für die Versicherten nicht erkennbar sei, wer bei einem oder unbefugter Datenlöschung die Verantwortung trage. Es sei sinnvoll, einen Gesamtverantwortlichen zu bestimmen. […]

Quelle: Bundestag

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