Aufpassen, Krankenhäuser! – Berliner Senat plant problematische Änderung in der Auftragsverarbeitung

Im Bundesland wird gerade eine wesentliche Änderung der Auftragsverarbeitung für auf den Weg gebracht. Die Datenschutzregeln im Gesundheitssektor werden vom Senat verschärft, was für ziemlichen Wirbel sorgt.

Tatsächlich plant der Senat des Stadtstaates, dass alle Krankenhäuser im Land Berlin ab dem 25. Oktober 2022 die Auftragsverarbeitung in Eigenregie oder über eine eigene wahrnehmen müssen. Gelebte in vielen Unternehmen und somit auch in Krankenhäusern ist es, dass bei der Datenverarbeitung beispielsweise im Rahmen der Wartung und des Supports auf das Experten-Know-How von Dienstleistern und/oder Herstellern zurückgegriffen wird. „Sollte es zur gesetzlichen Änderung kommen, bedeutet das einige Veränderungen und Anpassungsprozesse“ […]

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