Anonymisierung und Pseudonymisierung in der Praxis

Bei den meisten Tätigkeiten im Unternehmen sind personenbezogene Daten im Spiel – ob in der mit E-Mail oder über Videokonferenz, die Arbeit mit Kunden- oder Beschäftigtendaten, beinahe überall sind datenschutzrechtliche Grundsätze zu beachten. Unter den vielen Instrumenten, die die -Grundverordnung (DSGVO) dafür bereithält, können die Anonymisierung und Pseudonymisierung von Daten hilfreich sein, um einerseits das Datenschutzniveau zu erhöhen, andererseits aufgrund der mit ihnen verbundenen rechtlichen Privilegierungen den Aufwand zu verringern. Es lohnt sich also, einen genaueren Blick auf diese beiden Instrumente zu werfen. […]

Quelle: SCHÜRMANN, ROSENTHAL, DREYER Rechtsanwälte

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