Covid-19: Kliniken können Mindestmengen unterschreiten

können im laufenden Jahr Covid-19-bedingte Umstände geltend machen, wenn sie die vorgegeben bei bestimmten komplexen Eingriffen nicht erreichen

Krankenhausträger müssen auch im laufenden Jahr ihre für das Jahr 2021 darlegen, um künftig mit belegte Leistungen erbringen zu können. Um Ihre Prognosen zu begründen, teilen die Krankenhäuser ihre Fallzahlen aus den beiden jeweils vorangegangen Jahren mit. Falls die die geforderten Fallzahlen im Jahr nicht erreichen, können sie bei ihren Prognosen für die Jahre 2021 und 2022 die Covid-19- als „weiteren Umstand“ anführen (Paragraf 4, Absatz 2). Sie sind dann trotz zu geringer Fallzahlen berechtigt, die Leistung zu erbringen. […]

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