COVID-19-Epidemie: Verlängerung befristeter bundeseinheitlicher Sonderregelungen zum Entlassmanagement sowie zum Genehmigungsverzicht für Krankentransporte

Der Beschluss vom 18. März 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. April 2021 in Kraft.

Anlässlich der COVID-19-Epidemie hat der mit Beschluss zu aufgrund der COVID-19-Pandemie vom 27. März (BAnz AT 07.04.2020 B3) sowie mit dem Beschluss zur Verlängerung und Anpassung der Sonderregelungen aufgrund der COVID-19-Pandemie vom 28. Mai 2020 (BAnz AT 12.06.2020 B3) bundesweite Sonderregelungen für Verordnungen durch Krankenhausärztinnen oder Krankenhausärzte im Rahmen des Entlassmanagements getroffen. Diese sehen in Abweichung zu § 39 Absatz 1a Satz 8 f. SGB V eine Verlängerung des Verordnungszeitraums von zu 7 auf bis zu 14 Kalendertage fürhäusliche , , Soziotherapie, Hilfs- und Heilmittel sowie die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vor. […]

Quelle: G-BA (PDF, 118KB)

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