COVID-19-Ausnahmen zu QS-Anforderungen

Der Beschluss vom 3. Dezember 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (), der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL), der Früh- und (QFR-RL), den Beschluss über eine Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur (QSFFx-RL), der Richtlinie zu planungsrelevanten (plan.QI-RL), der Personalausstattung und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL), der Mindestmengenregelungen (Mm-R), der Regelungen zum der (Qb-R) und der MDK-Qualitätskontroll-Richtlinie (MDK-QK-RL): COVID-19: Ausnahmen zu QS-Anforderungen […]

Quelle: G-BA (PDF, 66KB)

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