Bundeseinheitliche Qualitätsanforderungen an Zentren

Mit dem -Stärkungsgesetz (PpSG) hat der Gesetzgeber den Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, zum 31.12.2019 die besonderen Aufgaben von zu definieren sowie erstmals bundeseinheitliche an die Aufgabenwahrnehmung festzulegen.
sind allgemein gesprochen „Krankenhäuser der Spitzenmedizin, die Aufgaben für andere Krankenhäuser übernehmen, beispielsweise Behandlungsempfehlungen erarbeiten oder interdisziplinäre Fallkonferenzen für onkologische Patientinnen und Patienten anderer durchführen“. […]

Quelle: Mazars

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