Bundeseinheitliche Qualitätsanforderungen an Zentren

Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz () hat der Gesetzgeber den Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, zum 31.12. die besonderen Aufgaben von Zentren zu definieren sowie erstmals bundeseinheitliche an die Aufgabenwahrnehmung festzulegen.
Zentren sind allgemein gesprochen „ der Spitzenmedizin, die Aufgaben für andere Krankenhäuser übernehmen, beispielsweise Behandlungsempfehlungen erarbeiten oder interdisziplinäre Fallkonferenzen für onkologische Patientinnen und Patienten anderer Kliniken durchführen“. […]

Quelle: Mazars

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