Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse gemäß § 137h SGB V

Deutsche e.V.

Der Gemeinsame Bundesausschuss () berät nach § 137h Absatz 6 SGB V Krankenhäuser und Medizinproduktehersteller über die Voraussetzungen und Anforderungen zu mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse gemäß § 137h SGB V. Im Rahmen eines solchen Beratungsverfahrens hat der G-BA aktuell das zur Methode „Einsatz von resorbierbaren, durch Ultraschall aktivierbaren Implantaten zur Osteosynthese bei Hallux valgus Osteotomie“ eingeleitet. […]

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft

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